Änderung des Beschäftigungsgrades
Was bei der Änderung von Personaldaten zu tun ist
Bitte achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass die nachfolgenden Daten Ihrer Mitarbeitenden immer aktuell sind:
Bitte melden Sie uns jede Änderung des Lohns oder des Beschäftigungsgrads von Mitarbeitenden. Der gemeldete Jahreslohn der oder des Versicherten bestimmt direkt die Höhe ihrer bzw. seiner versicherten Leistungen. Der Jahreslohn muss deshalb stets dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn, umgerechnet auf das ganze Kalenderjahr, entsprechen.
Mitarbeitende bekommen ihren Vorsorgeausweis direkt von uns an ihre Privatadresse geschickt. Deshalb ist es wichtig, dass uns jederzeit die korrekte Anschrift Ihrer Mitarbeitenden vorliegt. Weitere Informationen rund um den Versand des Vorsorgeausweises finden Sie auf der Seite Vorsorgeausweis.
Bitte melden Sie uns das zivilstandsamtliche Heiratsdatum Ihrer Mitarbeitenden bzw. das Datum, an dem eine Partnerschaft eingetragen wurde. Dadurch können wir den Stand des Vorsorgeguthabens zum Zeitpunkt der Zivilstandsänderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ermitteln; diese Zahl wird im Falle einer Scheidung bzw. Auflösung einer registrierten Partnerschaft benötigt. Weitere Informationen rund um das Thema Zivilstandsänderung finden Sie auf der Seite Zivilstand & Unterhaltspflicht.
Bitte informieren Sie uns über eine Vater- resp. Mutterschaft von Mitarbeitenden. Je nach Vorsorgeplan hat dies einen Einfluss auf die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.
Wir erfassen die Änderungen und stellen Ihrem Mitarbeiter einen neuen Vorsorgeausweis zu. Falls sich die Prämien geändert haben, erhalten Sie als Arbeitgeber eine neue Prämienabrechnung, aus der die Veränderungen hervorgehen. Bitte achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass die nachfolgenden Daten Ihrer Mitarbeitenden immer aktuell sind:
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