Was ist der Koordinationsabzug?
Gemäss Schweizer Vorsorgesystem sollen in der 2. Säule nur Leistungen versichert werden, die nicht bereits in der 1. Säule gedeckt sind. Um dies sicherzustellen, gibt es den Koordinationsabzug, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Daraus resultiert der koordinierte BVG-Lohn – also der Betrag, auf den tatsächlich BVG-Beiträge geleistet werden.
Der Koordinationsabzug ist für alle Angestellten gleich hoch und wird vom Bundesrat festgelegt. Momentan beträgt er 7/8 der AHV-Maximalrente, also 25’725 Franken. Bei einem Bruttojahreslohn von 75’000 Franken beträgt der koordinierte BVG-Lohn somit 49’905 Franken.
Dass der Koordinationsabzug für alle Angestellten gleich hoch ist, sorgt insbesondere bei Teilzeitangestellten für Nachteile. Bei einem Bruttojahreslohn von beispielsweise 35’000 Franken beträgt der koordinierte BVG-Lohn nur knapp 10’000 Franken. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, den Koordinationsabzug den Stellenprozenten anzupassen, um Teilzeitangestellte besser zu stellen.
Im Minimum beträgt der koordinierte BVG-Lohn 3'675 Franken, im Maximum 62’475 Franken. Falls Sie über diesem Betrag liegende Lohnbestandteile versichern wollen, können Sie dies in Ihrem Vorsorgeplan festlegen.