Die Sammelstiftung Vita blickt auf ein erfreuliches Anlagejahr zurück und konnte in den vergangenen Monaten über das gesamte Anlageportfolio gesehen eine positive Rendite erwirtschaften. Einmal mehr führten dabei unter den traditionellen Anlageklassen die Aktien das Feld an. Die aktuellen Performanceangaben sind hier veröffentlicht.
Indikativer Deckungsgrad von 114 Prozent per Ende November 2021
Die erfreuliche Performanceentwicklung schlug sich im Deckungsgrad nieder. Per Stichtag Ende November 2021 belief sich dieser indikativ auf 114 Prozent. Damit wurde der Deckungsgrad von 102 Prozent, der als Voraussetzung für die Ausschüttung einer Zusatzverzinsung gilt, deutlich übertroffen. «Wir freuen uns sehr, unseren Versicherten ein zeitgemässes Vorsorgemodell mit einer fairen Verzinsung anzubieten», sagt Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita. «Unser Ziel ist es, mit verschiedenen Massnahmen eine ausgeglichenere Vorsorge mit weniger Umverteilung anzustreben».
Verzinsung der Altersguthaben 2022
Als eine der wenigen Stiftungen am Markt kommuniziert die Sammelstiftung Vita die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2022 bereits im Vorjahr. Die Verzinsung der Altersguthaben erfolgt nach einem klaren, reglementarisch festgelegten Mechanismus. Die Basisverzinsung entspricht dem vom Bundesrat vorgegebenen gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz von aktuell 1,00 Prozent.
Weitere Informationen
Kunden mit Vertragsbeginn 2020 oder früher
erhalten die maximale Zusatzverzinsung von 1,50 Prozent. Die Gesamtverzinsung ihrer Altersguthaben von 2,50 Prozent setzt sich somit wie folgt zusammen:
- 1,00% Basiszins
- 1,50 % Zusatzzins
Kunden mit Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 2018 erhalten darüber hinaus aus dem bisherigen Vorsorgemodell die letzte Zinstranche von 0,40 Prozent und somit eine Gesamtverzinsung von 2,90 Prozent auf ihrem gesamten Altersguthaben.
Kunden mit Vertragsbeginn 2021
erhalten eine Gesamtverzinsung ihrer Altersguthaben von 1,70 Prozent. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- 1,00% Basiszins
- 0,70% Zusatzzins
Neukunden mit Vertragsbeginn im Jahr 2022
erhalten auf dem gesamten Altersguthaben einen Basiszins, welcher der gesetzlichen Mindestverzinsung von 1,00 Prozent entspricht.
Umwandlungssatz Vita Classic
Eine weitere Massnahme auf dem Weg zu einer ausgeglichenen Vorsorge mit weniger Umverteilung ist die Anpassung des umhüllenden Umwandlungssatzes. Damit wird den veränderten Marktgegebenheiten und der höheren Lebenserwartung Rechnung getragen. Per 1. Januar 2024 wird der Umwandlungssatz auf 5,60 Prozent festgelegt. Der Umwandlungssatz beträgt somit im Schlussalter von 65 Jahren für Männer respektive von 64 Jahren für Frauen:
ab 1. Januar 2022 | 5,80% |
ab 1. Januar 2023 | 5,70% |
ab 1. Januar 2024 | 5,60% |
Für versicherte Personen mit Rentenbeginn am 1. Januar gelten die Umwandlungssätze des Vorjahres.