Was passiert mit meinem Einkauf in die Pensionskasse im Todesfall?
Die von der versicherten Person seit Aufnahme in das aktuelle Vorsorgewerk bei der Stiftung geleisteten Einkäufe werden nicht zur Finanzierung der Partnerrente verwendet. Bei Tod der versicherten Person vor der Pensionierung werden diese Einkäufe als Todesfallkapital an die Hinterlassenen ausgerichtet.