Ich stehe kurz vor der Pensionierung und möchte einen Einkauf in die Pensionskasse vornehmen. Was muss ich beachten?
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist bis zur Pensionierung möglich, falls Sie sich für den Bezug einer Altersrente entschieden haben. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Kapital- oder Teilkapitalbezug planen. In diesem Fall muss der Einkauf in der Regel spätestens drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Falls er zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, müssen die beim Einkauf gesparten Steuern je nach geltendem Steuerrecht wieder zurückbezahlt werden.