Ich bin bei Vita versichert und habe zusätzlich Geld auf einem Freizügigkeitskonto, das ich für einen Einkauf in die Pensionskasse nutzen will. Wie muss ich vorgehen?
Falls Sie bei einer Pensionskasse versichert sind und gleichzeitig über Vorsorgevermögen auf einem Freizügigkeitskonto verfügen, können Sie dieses nicht für einen freiwilligen Einkauf nutzen. Als Arbeitnehmende sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihre gesamte Freizügigkeitsleistung in die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin einzubringen – das gilt auch nachträglich.
Sobald wir die Überweisung erhalten haben, senden wir Ihnen einen neuen Vorsorgeausweis zu. Auf diesem sehen Sie, wie hoch Ihr aktualisiertes Potenzial für einen Einkauf in die Pensionskasse ist.