Teilpensionierung
Schrittweise in den Ruhestand
Zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr besteht die Möglichkeit, die Pensionierung schrittweise anzutreten. Die Teilpensionierung erfolgt in bis zu drei Schritten, wobei Sie das Arbeitspensum und Ihren Lohn bei jedem Teilschritt um mindestens 20% reduzieren müssen. Da die kantonalen Steuerbehörden teilweise unterschiedliche Auflagen zur Teilpensionierung vorsehen, empfehlen wir Ihnen sich vorab mit Ihrer zuständigen Steuerbehörde in Verbindung zu setzen. Die Altersleistung kann für den einzelnen Teilpensionierungsschritt ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.