Welche Formen der Pensionierung werden unterschieden?
In der Schweiz gibt es vier Möglichkeiten, sich pensionieren zu lassen.
- Der Normalfall ist die ordentliche Pensionierung im Alter von 64 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer).
- Eine Frühpensionierung ist frühestens ab 58 Jahren möglich.
- Bei einer Teilpensionierung erfolgt die Pensionierung ab frühestens 58 in maximal drei Schritten mit mindestens einem Jahr Abstand.
- Bei einer aufgeschobenen Pensionierung erfolgt der Renteneintritt spätestens bis zum 69. (Frauen) bzw. 70. Geburtstag (Männer). Bis zu drei Teilschritte sind möglich.
Es gilt zu beachten, dass sich die Voraussetzungen und die steuerliche Situation – insbesondere bei einer Früh- bzw. Teilpensionierung – je nach Wohnort und Pensionskassenreglement unterscheiden. Um die für Sie optimale Form der Pensionierung zu finden, empfehlen wir daher eine persönliche Pensionsplanung bei der Zurich.