Ordentliche Pensionierung
Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Ist das ordentliche Rentenalter erreicht, haben Sie als Mitarbeiter Anspruch auf Altersleistungen. Sie können sich für den Bezug einer Rente oder von Kapital entscheiden.
Ist das ordentliche Rentenalter erreicht, haben Sie als Mitarbeiter Anspruch auf Altersleistungen. Sie können sich für den Bezug einer Rente oder von Kapital entscheiden.
Sie selbst müssen nichts unternehmen. Wir kontaktieren Sie ca. zwei Monate vor Ihrer Pensionierung schriftlich.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Pensionierung Gedanken machen, wie Sie Ihr Altersguthaben beziehen möchten. In der Regel erhalten Sie die Altersleistungen in Form einer Rente. Sie können das Altersguthaben aber auch in Kapitalform oder kombiniert als Kapital und Rente beziehen.
Wünschen Sie eine umfassende Vorsorgeberatung? Kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberaterinnen und -berater in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns unter 0800 80 80 80 an.
Frauen erreichen mit 64 Jahren das ordentliche Rentenalter, Männer mit 65. Steht Ihr Mitarbeitender vor der ordentlichen Pensionierung, müssen Sie als Arbeitgeber nichts unternehmen. Wir kontaktieren den Mitarbeitenden direkt und kümmern uns um alles.