Ist die Höhe der laufenden Renten garantiert oder können sie gekürzt werden?
Die regulären Renten können nicht gekürzt werden, ab dem Renteneintritt sind sie lebenslang garantiert. Anders sieht es aus, wenn Pensionskassen in den letzten zehn Jahren freiwillige Rentenerhöhungen (Teuerungszuschläge) gewährt haben. Sie können, insbesondere bei einer Unterdeckung der Pensionskasse, wieder gestrichen werden.