Muss ich eine Mutterschaft/Vaterschaft bei der Pensionskasse melden?
Bei einer Mutterschaft wie auch bei einer Vaterschaft ist keine Meldung nötig, da die berufliche Vorsorge zu jeder Zeit unverändert weiterläuft. Finanziert wird der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO).