Ich möchte meinen Lebens-/ Konkubinatspartner bei der beruflichen Vorsorge begünstigen. Wie soll ich vorgehen?
Auch Nicht-Verheiratete können ihre Partner unter Umständen für eine Partnerrente begünstigen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt, der mindestens seit fünf Jahren besteht oder ein gemeinsamer Haushalt und Aufkommen des Unterhalts eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie die Begünstigung mit dem Formular «Mitteilung betreffend Lebenspartnerschaft» melden.
Falls die Bedingungen für eine Partnerrente nicht erfüllt sind, können Partner zumindest für das Todesfallkapital begünstigt werden. Senden Sie uns dazu das Formular «Mitteilung betreffend Begünstigung für Todesfallkapitalien». Nach Erhalt des Formulars prüfen wir den Anspruch und senden Ihnen eine schriftliche Bestätigung.