Wie viel Geld kann ich für eine Wohneigentumsförderung beziehen?
Unter 50-Jährige können für eine Wohneigentumsförderung ihr gesamtes Vorsorgevermögen beziehen. Ab dem 50. Geburtstag sind es maximal 50 % oder die Höhe des Vorsorgevermögen beim 50. Geburtstag – massgeblich ist der höhere Betrag. Allfällige Vorbezüge oder Rückzahlungen, die ab 50 vorgenommen wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.