Was sind die Bedingungen für die Rückzahlung eines Vorbezugs?
Ein Vorbezug von Kapital kann sofort oder laufend zurückbezahlt werden. Nicht mehr möglich ist eine Rückzahlung nach dem Eintritt eines Vorsorgefalls (Invalidität, Tod) oder dem Bezug der Austrittsleistung. Der Mindestbetrag für eine Rückzahlung beträgt 10’000 Franken.
Ein Vorbezug muss vollständig zurückbezahlt worden sein, bevor eine Immobilie an eine nicht vorsorgerechtlich begünstigte Person verkauft werden kann.