Welche Folgen hat eine Verpfändung von Wohneigentum auf meine Vorsorgeleistungen?
Während sich bei einem Vorbezug Ihr Vorsorgeguthaben und damit auch Ihre Leistungen verringern, fliesst bei einer Verpfändung kein Kapital aus Ihrer Altersvorsorge ab. Ihnen entgehen keine Zinserträge und Ihre Leistungen verändern sich auch nicht. Eine Verpfändung dient lediglich als zusätzliche Sicherheit für Ihre Bank.
Solange der Kredit bedient werden kann, hat eine Verpfändung keinerlei Auswirkungen auf Ihre Vorsorge, sowohl Zinserträge wie auch Leistungen bleiben unverändert. Nur falls der Kredit nicht mehr bedient werden kann, kommt es zu einer Verwertung des Pfands. Sprich: Der offene Kreditbetrag wird mit Ihrem Vorsorgevermögen beglichen – und die Verpfändung wird zu einer Wohneigentumsförderung. In diesem Fall sinken auch Ihre Vorsorgeleistungen.