Was sind die Voraussetzungen für eine Verpfändung?
Bei einer Verpfändung des Vorsorgevermögens gilt es folgende Aspekte zu beachten:
- Die Immobilie muss selbst bewohnt werden.
- Eine Verpfändung ist nur bis drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.
- Unter 50-Jährige können ihr gesamtes Vorsorgeguthaben verpfänden, über 50-Jährige maximal die Hälfte oder den Betrag des Vorsorgeguthabens während des 50. Altersjahres.
- Eine Verpfändung für eine Immobilie im Ausland ist möglich, sofern sie selbst bewohnt wird und es sich um den Hauptwohnsitz handelt.
- Falls die Kreditraten nicht bedient werden können, kommt es zu einer Pfandverwertung. Sprich: Der offene Kreditbetrag wird mit Ihrem Vorsorgevermögen beglichen – und die Verpfändung wird zu einer Wohneigentumsförderung. In diesem Fall sinken auch Ihre Vorsorgeleistungen.