Rückzahlung des Vorbezugs
Sie möchten bezogenes Vorsorgevermögen für die Wohneigentumsförderung zurückzahlen
Sie können den Vorbezug jederzeit bis zu Ihrer Pensionierung, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität, Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung zurückerstatten. Eine Rückzahlung kommt Ihrer Altersvorsorge zugute, da Ihnen durch den Vorbezug eine Lücke entstanden ist. Die Höhe Ihres gesamten Einkaufspotenzials und die Frage, ob Sie den Vorbezug bei uns oder einer anderen Vorsorgeeinrichtung getätigt haben, sind für die Rückzahlung irrelevant.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentumsförderung direkt von Ihnen mit freien Mitteln getätigt werden muss. Eine direkte Übertragung von einer Stiftung der 2. oder 3. Säule ist nicht möglich.