Kann ich meine Freizügigkeitsleistung auf ein Konto bei einer ausländischen Bank überweisen lassen?
Ja, die Freizügigkeitsleistung kann auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ausbezahlt werden. Bedingung ist, dass die Bank Zahlungen in Schweizer Franken akzeptiert und das Konto auf Ihren Namen läuft.
Beachten Sie, dass bei Auszahlung auf ein ausländisches Konto zwei Arten von Steuern anfallen. In der Schweiz wird die Quellensteuer belastet, am neuen Wohnort fallen Kapitalbezugssteuern an. Je nach Zielland bzw. Steuerabkommen ist es möglich, die Schweizer Quellensteuern wieder zurückzufordern. Ob die Auszahlung auf ein Schweizer oder ein ausländisches Konto sinnvoller ist, sollte vorgängig mit einem Steuerexperten besprochen werden.