Ich habe aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit eine Teilzeitstelle. Wie hoch sind die versicherten Leistungen?
Die Höhe der versicherten Leistungen bei Teilzeitangestellten sind im Vorsorgereglement bzw. im Vorsorgeplan Ihrer Arbeitgeberin geregelt. Sie finden diese Information auch in Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis.
In der Regel sind die Sparbeiträge bei Teilzeitangestellten eher tief, da der Koordinationsabzug bei allen Angestellten 25’725 Franken beträgt. Das heisst: Bei einem Jahreslohn von 40’000 Franken beträgt der versicherte Lohn bei der Pensionskasse lediglich 14’905 Franken. Arbeitgeberinnen haben jedoch die Möglichkeit, den Koordinationsabzug den Stellenprozenten anzupassen. Wir raten Arbeitnehmenden mit Teilzeitpensum dazu, diese Möglichkeit mit der Arbeitgeberin abzuklären.