Hat Kurzarbeit einen Einfluss auf das Vorsorgevermögen?
Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf das Vorsorgevermögen, da sich weder der versicherte Lohn noch die BVG-Beiträge verändern. Je nachdem, ob die Arbeitgeberin den Lohnrückgang ausgleicht oder nicht, haben Arbeitnehmende in Kurzarbeit jedoch ein tieferes Nettoeinkommen zur Verfügung.