Wir wollen die freien Mittel unter unseren Versicherten verteilen. Was gilt es dabei zu berücksichtigen?
Bei der Verwendung der freien Mittel sollten alle aktiven und ehemaligen Versicherten der vergangenen drei bis fünf Jahre profitieren, sofern sie mindestens ein Jahr versichert waren. Auch Pensionierte, die eine Rente beziehen, sind zu berücksichtigen. Freie Mittel können jedoch nicht für Kapitalauszahlungen genutzt werden.
Die Gestaltung der Verteilungskriterien ist der Arbeitgeberin überlassen, mögliche Kriterien sind:
- Höhe des Altersguthabens
- Alter der versicherten Personen
- Dauer der Beitragszahlungen
- versicherter Lohn
Die Liste ist nicht abschliessend, die Kombination mehrerer Merkmale ist möglich. Es müssen jedoch immer alle Versicherten berücksichtigt werden, falls sie die Kriterien erfüllen. Eine personenbezogene Verteilung der freien Mittel ist nicht zulässig.