Wie können freie Mittel für eine Beitragsreduktion verwendet werden?
Eine vorübergehende Beitragsreduktion muss vom Kassenvorstand beschlossen werden und erfordert eine Anpassung des Vorsorgeplans. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Beitragsreduktion der Mitarbeitenden mindestens so gross sein muss wie auf Seite der Arbeitgeberin. Auch die aktuellen Rentenbezügerinnen und -bezüger müssen berücksichtigt werden. Eine Beitragsreduktion muss zudem zeitlich beschränkt sein, damit die freien Mittel nicht vollständig aufgebraucht werden.