Was gilt es bei einem Wechsel der Pensionskasse zu beachten?
Bei einem Wechsel der Pensionskasse gibt es mehrere Aspekte, die beachtet werden sollten. Am wichtigsten ist, dass Sie Ihre Angestellten nicht schlechter stellen. Die Spar- und Risikoleistungen müssen mindestens so attraktiv sein wie diejenigen des bisherigen Anbieters. Die neue Pensionskasse sollte zudem solide finanziert sein, ein attraktives Verzinsungspotenzial aufweisen und die Umverteilung von aktiv Versicherten zu den Pensionierten möglichst gering halten.
Unbedingt vermeiden sollten Sie einen Wechsel, während Ihre Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist. In diesem Fall wird der Fehlbetrag bis zum gesetzlichen Minimum vom Arbeitgeber getragen, die Versicherten wiederum müssen mit einer Kürzung der überobligatorischen Altersguthaben rechnen. Nicht betroffen sind dagegen die Leistungen der Rentenbeziehenden.
Falls Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, müssen Sie in der Regel eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten. Die Verträge beginnen jeweils auf den 1.1. des Jahres, die Kündigung muss somit bis zum 30.6. des Vorjahres erfolgen.