Die Unterhaltspflicht eines Mitarbeitenden hat sich geändert. Müssen wir etwas tun?
Eine Veränderung der Unterhaltspflicht müssen Sie nur melden, wenn Ihr Vorsorgeplan unterschiedliche Leistungen für unterhaltspflichtige Personen und nicht unterhaltspflichtige Personen vorsieht. Bei den meisten Vorsorgeplänen ist dies nicht der Fall und eine Meldung der Unterhaltspflicht somit nicht erforderlich.