Müssen für Angestellte im Militär- oder Zivildienst weiterhin Beiträge geleistet werden?
Während des Militär- oder Zivildienstes sind Mitarbeitende über die berufliche Vorsorge versichert, sowohl Arbeitgeber wie auch Mitarbeitende bezahlen während dieser Zeit darum die vollen Beiträge. Als Arbeitgeber erhalten Sie gemäss Erwerbsersatzverordnung (EO) eine Entschädigung von der AHV-Ausgleichskasse, die maximal 80% des Durchschnittseinkommens beträgt.
Als Arbeitgeber beantragen Sie die Entschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV / IV.