Warum müssen Lohnänderungen unterjährig gemeldet werden?
Der gemeldete Jahreslohn der Versicherten bestimmt die Höhe der versicherten Leistungen. Das heisst, wenn sich der Lohn eines Mitarbeitenden ändert, verändern sich in der Regel auch seine versicherten Leistungen wie auch die Monatsbeiträge für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Es ist deshalb wichtig, dass jede Lohnanpassung zeitnah gemeldet wird.
Falls es im Vorsorgeplan nicht anders geregelt ist, muss der gemeldete Lohn dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn entsprechen.
Beispiel:
- Versicherteneintritt: 1. November
- Monatslohn: CHF 4’000
- gemeldeter Jahreslohn: CHF 48’000 (bei zwölf vereinbarten Monatslöhnen)
Die Prämie sowie die Beiträge für den Versicherten werden anteilsmässig vom 1. November an erhoben.