Bis wann hat die jährliche Lohnmeldung zu erfolgen?
Die aktuelle Lohnmeldeliste erhalten Sie jeweils im November, ab diesem Zeitpunkt können Sie die jährliche Lohnmeldung erstatten. Falls dies nicht geschieht, erhalten Sie im Januar ein Erinnerungsschreiben. Falls die jährliche Lohnmeldung weiterhin ausbleibt, werden die BVG-Beiträge ab März anhand der Vorjahreslöhne berechnet.