Welche Beiträge müssen für neue Mitarbeitende bezahlt werden?
Welche Beiträge für neue Angestellte zu bezahlen sind, hängt vom Alter ab. Die Risikoprämien (Invalidität und Tod) sind ab dem 17. Altersjahr obligatorisch, Sparbeiträge ab dem 25. Altersjahr.
Als Arbeitgeberin haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren Angestellten das Alterssparen auch schon früher zu ermöglichen.